In Los Angeles hat eine Jury Meta und Google/YouTube in einem wegweisenden Verfahren für fahrlässig mitverantwortlich erklärt, weil ihre Plattformen durch suchtförderndes Design zu den psychischen Problemen einer jungen Nutzerin beigetragen hätten. Besonders bedeutend dabei ist die Tatsache, mit dem Urteil nicht auf Inhalte, sondern auf die grundsätzliche Konzeption der Plattformen abzuzielen.