11.03.2026 18:09 Uhr, Quelle: Heise
BGH-Beschluss: Polizei darf bei Chat-Überwachung nicht in Vergangenheit schauen
Der BGH zieht eine klare rote Linie bei der Überwachung von Messengern per Quellen-TKÜ: Das Mitlesen alter Nachrichten ohne strenge Auflagen ist rechtswidrig.
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