27.02.2026 11:27 Uhr, Quelle: CHIP
Diese Gartenarbeiten sind nur noch bis 1. März erlaubt
Am Sonntag, den 1. März, beginnt laut Bundesnaturschutzgesetz die Schonzeit. Dann sind starke Eingriffe an Hecken und vielen Gehölzen tabu, auch im eigenen Garten.
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