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17.02.2026 18:00 Uhr, Quelle: CHIP

BGH stellt klar, was für Mieter absolut verboten ist

Die Untermiete überstieg die eigene Miete des Mannes um mehr als das Doppelte: Aus diesem Grund sprach die Vermieterin ihm die Kündigung aus. Der Berliner Fall hat nun dazu geführt, dass eine bislang ungeklärte Frage im Mietrecht höchstrichterlich beantwortet wurde.

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