10.01.2026 06:18 Uhr, Quelle: Heise
Gericht: ChatGPT in der Schule ist auch ohne explizites Verbot eine Täuschung
Wer KI-generierte Texte als eigene Leistung ausgibt, riskiert die Note "ungenügend". Das gilt auch, wenn die Schulregeln das Werkzeug nicht namentlich erwähnen.
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