18.12.2025 14:54 Uhr, Quelle: golem

BGH: Schufa muss Zahlungsausfälle nicht sofort löschen

Um die Kreditwürdigkeit zu bewerten, greift die Schufa auch auf Daten zu Zahlungsausfällen zurück. Sofort löschen muss sie die Daten nicht. (Schufa, Datenschutz)

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