30.04.2008 12:20 Uhr, Quelle: golem
LG Offenburg: Providerdaten auch ohne Gerichtsbeschluss
Mit der Änderung der Rechtslage bei der Telekommunikationsüberwachung zum 1. Januar 2008 haben Staatsanwaltschaften und Polizei die Möglichkeit bekommen, von ISPs die Herausgabe von Nutzerdaten zu IP-Adressen auch ohne Gerichtsbeschluss zu verlangen. Das hat das Landgericht Offenburg anlässlich einer staatsanwaltschaftlichen Beschwerde festgestellt. (Urheberrecht, Vorratsdatenspeicherung)
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