Dem US-Markenrecht zufolge darf man eine Wort- bzw. Bildmarke nur halten, wenn aktive Nutzung nachgewiesen wird. Hier gelten recht strikte Vorgaben: Beispielsweise reicht es nicht aus, wenn nur das Unternehmen so genannt wird, stattdessen muss man die jeweilige Marke aktiv einsetzen. Aus eigener Erfahrung: Unsere internationale Marke "Synium" wurde vom US-Markenamt kritisch hinterfragt, da kein