16.10.2025 10:27 Uhr, Quelle: Heise
Rundfunkbeitrag: Verfassungswidrig nur bei "gröblicher Verfehlung"
Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Grundsatzentscheidung gefällt: Der Rundfunkbeitrag wäre nur bei groben Verfehlungen über längere Zeit verfassungswidrig.
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