06.09.2025 18:00 Uhr, Quelle: Heise
BGH: Link auf Geschäftsbedingungen in Brief reicht nicht bei Vertragsabschluss
1N Telecom bewarb per Briefpost einen DSL-Tarif und verwies dabei auf seine AGB nur durch einen Link. Das ist unzulässig, hat der Bundesgerichtshof entschieden.
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