04.09.2025 17:54 Uhr, Quelle: Heise

EuGH stärkt Datenschutz: Pseudonymisierung allein reicht nicht immer

Der EuGH hat präzisiert, wann pseudonymisierte Daten als personenbezogen gelten. Er hob ein Urteil auf, das Kontrollbefugnisse der Aufsicht eingeschränkt hatte.

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