07.07.2025 17:18 Uhr, Quelle: Heise
OLG-Urteil: S-pushTAN-Verfahren reicht nicht für starke Kundenauthentifizierung
Eine Sparkasse muss einem Kunden, der grob fahrlässig Phishing-Opfer wurde, wegen Verzicht auf einen sicheren Login-Schutz einen Teil seines Schadens erstatten.
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