04.07.2025 18:45 Uhr, Quelle: Heise

Urteil: Behörden dürfen beschlagnahmte Kryptowerte notfalls verkaufen

Bei einem Ermittlungsverfahren beschlagnahmte Kryptowährungstoken können zum Werterhalt veräußert werden – auch gegen den Willen des mutmaßlichen Eigentümers.

Weiterlesen bei Heise

Digg del.icio.us Facebook email MySpace Technorati Twitter

JustMac.info © Thomas Lohner - Impressum - Datenschutz