04.07.2025 18:45 Uhr, Quelle: Heise
Urteil: Behörden dürfen beschlagnahmte Kryptowerte notfalls verkaufen
Bei einem Ermittlungsverfahren beschlagnahmte Kryptowährungstoken können zum Werterhalt veräußert werden – auch gegen den Willen des mutmaßlichen Eigentümers.
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