07.06.2025 16:45 Uhr, Quelle: Heise

Urheberrecht: Smartphone-Aufnahmen des Tagesgeschehens sind geschützt

Handy-Videos etwa von Naturkatastrophen haben zwar keinen filmischen Charakter, genießen als Laufbilder laut einem Urteil aber urheberrechtlichen Schutz.

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