28.05.2025 13:27 Uhr, Quelle: golem
Verbraucherzentrale: Kündigung auch möglich, wenn FTTH lange nicht gebaut wird
Glasfaser-Anbieter versuchen Kündigungen abzulehnen, weil der Anschluss noch nicht geschaltet ist. Doch das sei rechtlich nicht zulässig, berichtet die Verbraucherzentrale. (Verbraucherschutz, Telekom)
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