10.05.2025 18:00 Uhr, Quelle: Heise
Zu viele Daten in Cloud: Arbeitnehmer erhält Schadenersatz nach der DSGVO
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Ein Arbeitgeber darf nicht über eine Betriebsvereinbarung hinausgehende Beschäftigtendaten in die Cloud hochladen.
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