11.04.2008 14:20 Uhr, Quelle: golem

Bundestag stärkt den Schutz geistigen Eigentums

Der Bundestag hat den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Durchsetzungsrichtlinie von 2004 beschlossen. Zu den wesentlichen Neuerungen zählen die Einführung eines zivilrechtlichen Auskunftsanspruchs bei Verletzungen von Urheber-, Patent-, Gebrauchsmuster- und Markenrechten. Neu ist auch eine "Regelung für Abmahnungen bei Bagatellverstößen durch Privatpersonen" im Bereich des Urheberrechts, die Abmahnkosten auf 100 Euro "für erste Urheberrechtsverletzungen" begrenzt. (Urheberrecht)

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