27.03.2025 16:18 Uhr, Quelle: Heise

BGH-Urteil: DSGVO schützt bei Arzneimittelkauf im Netz

In Apotheken ist der Arzneimittelkauf vertraulich. Wer Medikamente im Internet kauft, muss der Verarbeitung seiner Daten zustimmen, entschied der BGH.

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