27.03.2025 16:18 Uhr, Quelle: Heise
BGH-Urteil: DSGVO schützt bei Arzneimittelkauf im Netz
In Apotheken ist der Arzneimittelkauf vertraulich. Wer Medikamente im Internet kauft, muss der Verarbeitung seiner Daten zustimmen, entschied der BGH.
Weiterlesen bei Heise