18.03.2025 13:00 Uhr, Quelle: CHIP
Gnadenjahr bei der Steuer: Wann das Finanzamt eine Sonderregelung gewährt
Wer verheiratet ist oder in einer eingetragenen Partnerschaft lebt, kann steuerlich vom Ehegattensplitting profitieren. Stirbt ein Partner, gewähren die Finanzämter ein sogenanntes Gnadenjahr.
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