18.03.2025 12:36 Uhr, Quelle: t3n

„Überragende Bedeutung im Wettbewerb“: Apple muss mit Einschränkungen in Deutschland rechnen

Apple hat eine überragende marktübergreifende Bedeutung im Wettbewerb – das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Das Bundeskartellamt kann dem iPhone-Konzern damit bestimmte Geschäftspraktiken verbieten.

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