27.02.2025 22:00 Uhr, Quelle: Heise

EuGH: Bonitätsbewerter müssen Entscheidungen auf Anfrage begründen

Firmen dürfen Kunden nicht einfach mit Verweis auf unzureichende Bonität ablehnen. Sie müssen erläutern, wie die automatisierte Entscheidung entstanden ist.

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