27.02.2025 22:00 Uhr, Quelle: Heise
EuGH: Bonitätsbewerter müssen Entscheidungen auf Anfrage begründen
Firmen dürfen Kunden nicht einfach mit Verweis auf unzureichende Bonität ablehnen. Sie müssen erläutern, wie die automatisierte Entscheidung entstanden ist.
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