09.01.2025 17:45 Uhr, Quelle: Heise
EuGH: Zwang zur Angabe des Geschlechts für Marketingzwecke unzulässig
Ein Zwang zu Geschlechtsangabe für eine Marketing-Anrede ist nach Datenschutzgrundverordnung nicht rechtens. Das hat der EuGH klargestellt.
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