09.01.2025 17:45 Uhr, Quelle: Heise

EuGH: Zwang zur Angabe des Geschlechts für Marketingzwecke unzulässig

Ein Zwang zu Geschlechtsangabe für eine Marketing-Anrede ist nach Datenschutzgrundverordnung nicht rechtens. Das hat der EuGH klargestellt.

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