Der Bundesrat hat in seiner jüngsten Sitzung ein Gesetz zur anlasslosen Speicherung von IP-Adressen auf den Weg gebracht. Ziel des Vorstoßes ist es, die Verfolgung schwerer Straftaten im Internet, insbesondere die Verbreitung von kinderpornografischen Inhalten, zu erleichtern. Internet-Provider sollen künftig IP-Adressen einen Monat lang speichern, um Täter auch dann noch identifizieren zu könn