12.02.2024 19:00 Uhr, Quelle: Heise

Oberlandesgericht an Dropbox: Cloud-Dienste müssen keine Urheberabgabe zahlen

Laut OLG München sind Cloud-Dienste keine vergütungspflichtigen Vervielfältigungsgeräte oder Speichermedien. Geklagt hatte die ZPÜ unter anderem gegen Dropbox.​

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