22.12.2023 10:09 Uhr, Quelle: golem

Bundesnetzagentur: Preisminderung für schlechtes Internet kaum genutzt

Nutzer haben seit Dezember 2021 einen Anspruch auf geringere Zahlungen an ihren Internetanbieter, wenn die Bandbreite nicht gut genug ist. (Bundesnetzagentur, Verbraucherschutz)

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