20.04.2023 18:27 Uhr, Quelle: golem

Urteil: Google darf Namen mit Ergänzungsvorschlag "bankrott" zeigen

Den Namen des Klägers ergänzt die Suchmaschine Google mit dem Vorschlag "bankrott". Das sei nach einer Abwägung rechtens, entschied ein Gericht. (Google, Suchmaschine)

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