11.03.2023 14:18 Uhr, Quelle: golem

Landgericht Koblenz: 1&1 muss Details zur minimalen Netzabdeckung klarstellen

1&1 muss in der Werbung klar sagen, wo sein Mobilfunknetz verfügbar ist. Weitere Anträge der Telekom seien laut United Internet vom Landgericht Koblenz abgewiesen worden. (1&1, Telekom)

Weiterlesen bei golem

Digg del.icio.us Facebook email MySpace Technorati Twitter

JustMac.info © Thomas Lohner - Impressum - Datenschutz