28.09.2022 16:54 Uhr, Quelle: golem

Bundesgerichtshof: Ebay-Bewertungen dürfen auch ungerecht sein

Ein Käufer, der sich über gängige Portokosten beschwert hat, kann weiter "Ware gut, Versandkosten Wucher" erklären. Der Bundesgerichtshof sieht dies nicht als Schmähkritik, sondern durch die Meinungsfreiheit geschützt. (eBay, Internet)

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