18.06.2022 12:54 Uhr, Quelle: golem

Sonderabschreibungen: E-Lastenräder dürfen steuerlich nicht begünstigt werden

Deutschland darf für E-Lastenfahrräder und Elektronutzfahrzeuge keine Regeln für Sonderabschreibungen aufstellen. Die EU hat dies als verbotene Beihilfe eingestuft. (Bundesfinanzministerium)

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