01.05.2022 15:45 Uhr, Quelle: Heise

Gerichtsentscheidung in Videoblogstreit: Auch "schwul" kann Beleidigung sein

Kann jemand, der in einem Instagram-Storyclip als "schwul" tituliert wird, Unterlassung verlangen? Das OLG Köln sagt: Es kommt auf den Zusammenhang an.

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