Die vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung initiierte Verfassungsbeschwerde gegen die sechsmonatige Speicherung aller Verbindungsdaten ist heute beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht worden. Rund 30.000 Menschen beteiligen sich an der Verfassungsbeschwerde. Zugleich legte der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung Empfehlungen zum Schutz vor der ab 2008 geltenden "Totalprotokollierung der Telekommunikation" vor. (Vorratsdatenspeicherung)