Vor allem die Musikverlage klagen gerne über Apple, nun jedoch ist es die deutsche Verbraucherzentrale, die gegen den kalifornischen iTunes-Betreiber klagen möchte. Anlass sind diesmal nicht die in der Vergangenheit bereits in die Kritik geratenen AGB des Online-Musikportals, sondern die Beschränkung des Abspielens gekaufter Lieder auf maximal fünf Computer.