06.10.2020 18:54 Uhr, Quelle: Heise

EuGH-Urteile: Der "alte Zombie" Vorratsdatenspeicherung lebt

Datenschützer monieren, dass der EuGH erstmals Ausnahmen vom bisherigen Verbot des allgemeinen und unterschiedslosen Protokollieren von Nutzerspuren zulässt.

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