25.08.2020 17:18 Uhr, Quelle: golem

Datenschutz: Arbeitnehmer müssen Fingerabdruck nicht bereitstellen

Ein medizinisch-technischer Assistent wollte die Arbeitszeit nicht mit seinem Fingerabdruck bestätigen - das muss er auch nicht, wie ein Gericht entschieden hat. (Datenschutz, Biometrie)

Weiterlesen bei golem

Digg del.icio.us Facebook email MySpace Technorati Twitter

JustMac.info © Thomas Lohner - Impressum - Datenschutz