Das Landgericht Frankfurt hat den Eilantrag der Huch Medien GmbH auf eine einstweilige Verfügung gegen Arcor abgelehnt. Der Pornoseitenbetreiber wollte Arcor per Gerichtsbeschluss dazu veranlassen, die Internetseiten www.google.de und www.google.com zu sperren, da sie pornografische Inhalte ohne Alterskontrolle anzeigen.