Die Huch Medien GmbH hatte gegen Arcor beim Landgericht Frankfurt am Main eine einstweilige Verfügung beantragt, die vom Gericht nun abgelehnt wurde. Arcor sollte dazu verpflichtet werden, den Zugang auf die deutsche und internationale Seite von Google zu sperren. Darüber würde Arcor seinen Kunden den Zugriff auf pornografische sowie tierpornografische Inhalte gewähren und somit gegen deutsche Jugendschutzgesetze verstoßen. (Google)