Die Internet-Kultur-Seite Perlentaucher hat im Rechtsstreit gegen die Verlage von Frankfurter Allgemeiner Zeitung und Süddeutscher Zeitung in zweiter Instanz gesiegt. Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main hat eine Berufung gegen das Urteil des Frankfurter Landgerichts abgewiesen und stimmte der Rechtsauffassung von Perlentaucher zu. (Urheberrecht)