Der 1. Senat des Bundesgerichtshofs hat gestern entschieden, dass Druckerhersteller auch weiterhin keine pauschale Urheberrechtsabgabe zahlen müssen. Damit folgten die Karlsruher Richter im Prozess der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) gegen Hewlett-Packard der Meinung des Oberlandesgerichts Düsseldorf, das im Januar und November in zwei ähnlichen Verfahren genauso geurteilt hatte.