25.03.2020 17:54 Uhr, Quelle: golem

Bundesnetzagentur: Netzbetreiber dürfen Dienste und Zugänge drosseln

Möglich wäre im Notfall eine Drosselung des Streamings oder der Internetzugänge insgesamt. Auch Zerorating könne ausgesetzt werden. (Coronavirus, Mobilfunk)

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