Die für Auktionshäuser zuständige französische Regulierungsbehörde hat vor einem Pariser Gericht ein Auktionsverbot für Ebay gefordert. Die Behörde wirft Ebay vor, sich hinter dem Status eines Zwischenhändlers zu verstecken, um nicht für die bei Auktionen üblichen rechtlichen Pflichten gegenüber Käufern und Verkäufern einstehen zu müssen. Ebay schütze die Verbraucher nicht ausreichend und erfülle nicht die Verbraucherschutzgarantien, die Auktionshäuser üblicherweise gewährleisten müssten. Der Online-Händler verstoße somit gegen ein Gesetz aus dem Jahr 2000, das Auktionen online und offline regle.