Die durch Vodafone erwirkte einstweilige Verfügung gegen T-Mobile vom 12. November 2007 wurde vom Hamburger Landgericht aufgehoben. Damit darf T-Mobile das Apple-Handy wieder wie bisher vermarkten - also mit Vertragsbindung und mit SIM-Lock, so dass es nur im T-Mobile-Netz verwendet werden kann. (Apple, iPhone)