Startschuss für die 5G-Campus-Netze: Ab morgen können Firmen und weitere Institutionen die lokalen 5G-Frequenzen im Bereich von 3,7 GHz bis 3,8 GHz beantragen. Nachdem die Bundesnetzagentur bereits die Gebühren festgelegt hat, wurde die Verordnung heute im Bundesgesetzblatt verkündet.