20.11.2007 12:35 Uhr, Quelle: golem

Online-Shops bald mit vier Seiten Widerrufsbelehrung?

Nach Jahren öffentlicher Kritik an seiner Muster-Widerrufsbelehrung hat das Bundesjustizministerium nun einen Diskussionsentwurf für eine verbesserte Variante vorgelegt. Nachdem verschiedene Gerichte das amtliche Muster einer Widerrufsbelehrung für nicht rechtskonform erklärt hatten, wurden in der Vergangenheit viele Online-Shops wegen angeblich mangelhafter Widerrufsbelehrung kostenpflichtig abgemahnt, obwohl sie das offizielle Muster verwendeten.

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