In Zukunft wird es ein klein wenig legaler, Videos bei denen urheberrechtliche Musik hinterlegt ist, auf YouTube einzustellen. Die Einigung zwischen der Urheberrechtsgesellschaft GEMA und YouTube ist zwar nicht all zu konkret, es sollte aber keine Probleme mehr mit abmahnenden Anwälten geben wenn der Titel nur als Hintergrundmusik verwendet wird oder gar selbst neu eingesungen wurde. Ausführliche Infos hierzu gibt es bei iRights.info.