PC-Drucker dürfen nicht mit hohen Pauschalabgaben für Urheberrechte belegt werden. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf (AZ OLG Düsseldorf: I-20 U 186/06) in einem Prozess der VG Wort gegen Canon Deutschland entschieden, wie der Branchenverband Bitkom meldet. Die VG Wort kann jedoch noch vor dem Bundesgerichtshof in Revision gehen.