14.02.2019 12:28 Uhr, Quelle: CHIP

Könnte bundesweite Folgen haben: Gericht spricht wegweisendes Urteil im "Semmelstreit"

Eine Bäckereikette darf in Bayern auch an Sonn- und Feiertagen ohne zeitliche Beschränkung unbelegte Brötchen verkaufen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) München am Donnerstag entschieden. Für die Richter ist ein Brötchen als "zubereitete Speise" anzusehen. Das ist das entscheidende Kriterium in diesem Fall.

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