19.07.2018 11:55 Uhr, Quelle: macmagazin.de

"GEZ"-Urteil: So reagieren ARD, ZDF und Andere auf die unerwartete Bestätigung des Rundfunkbeitrags

Ist der Rundfunkbeitrag für ARD, ZDF, Deutschlandradio und Co. im Volksmund immer noch gerne GEZ-Gebühr genannt in Wirklichkeit eine Steuer? Ist es überhaupt zulässig, dass monatlich 17,50 Euro pro Haushalt erhoben werden? Das Bundesverfassungsgericht hat heute ein wegweisendes Urteil gefällt.weiterlesenThemen: Beitragsservice (ehem. GEZ), Beitragsservice (ehem. GEZ)

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