31.01.2018 17:54 Uhr, Quelle: golem

Winsim: Drillisch darf Online-Kündigung nicht erschweren

Wer Winsim von Drillisch online kündigen wollte und dabei angegeben hat, an einem neuen Angebot interessiert zu sein, kam online aus dem Vertrag nicht mehr heraus. Diese Vorgehensweise hat eine Verbraucherzentrale jetzt abgemahnt. (United Internet, Verbraucherschutz)

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