18.01.2018 16:18 Uhr, Quelle: golem

Gerichtsurteil: Internet- und Fernsehkunden müssen bei Umzug weiterzahlen

Wer umzieht, muss seinen bisherigen Vertrag auch dann erst einmal weiterzahlen, wenn der Anbieter am neuen Standort gar nicht vertreten ist. Vodafone hat damit in einer Revision recht bekommen. Diese Gesetzeslage findet sogar der Richter unerfreulich. (Verbraucherschutz, Vodafone)

Weiterlesen bei golem

Digg del.icio.us Facebook email MySpace Technorati Twitter

JustMac.info © Thomas Lohner - Impressum - Datenschutz