28.09.2007 18:20 Uhr, Quelle: ZDNet Deutschland
Ebay: Ersteigern von gestohlener Ware nicht strafbar
Ebay-Fans dürfen aufatmen: Wer bei dem Auktionsportal, ohne es zu wissen, gestohlene Ware ersteigert hat, macht sich nicht strafbar. Das hat das Landgericht Karlsruhe am Freitag (18 AK 136/07) entschieden. Das Gericht hob damit ein zuvor gefälltes Urteil des Amtsgerichts Karlsruhe gegen einen wegen Hehlerei zu einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilten Softwareingenieur auf.
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